Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

SARGON GmbH

Stand: Juli 2025

 

1. Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche vertraglichen Leistungen der SARGON GmbH gegenüber Auftraggebern, unabhängig von Art und Umfang der erbrachten Sicherheitsdienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich und schriftlich durch die SARGON GmbH anerkannt wurden.

 

2. Vertragsabschluss

 

Ein Vertrag zwischen der SARGON GmbH und dem Auftraggeber kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Ausführung der Dienstleistung zustande. Angebote der SARGON GmbH sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

 

3. Leistungsumfang

 

Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Einzelvertrag festgelegt. Die SARGON GmbH bietet insbesondere folgende Dienstleistungen an:

• Sicherheitsberatung (z.B. Sicherheitskonzepte, Planungen)

• Objektschutz (z.B. Wachdienst, Hundeführer, Baustellenüberwachung, Nachtportierdienste)

• Werkschutz (z.B. Ordnungs- und Verkehrsdienst, Schutz vor Vandalismus, Betriebsspionage)

• Revierstreifendienst (z.B. Objektkontrollen, Schließdienste, Funkfahrtendienst)

• Alarmempfangs- und Notrufzentrale inkl. Alarmverfolgung

• Verkehrsdienst (z.B. Verkehrsregelung, vereidigte Straßenaufsicht)

• Sicherheitstransporte (z.B. Geld-, Wert- und Datentransporte)

• Detektivleistungen (z.B. Kaufhausdetektive)

• Gestellung von Sicherheitspersonal

• Sicherheitstechnik (z.B. Alarmanlagen, Videoüberwachung, Ortungssysteme)

 

Das eingesetzte Personal ist verpflichtet, eine Dienstkleidung zu tragen und sich durch Dienstausweis gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern sowie Behörden auszuweisen.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen


1. Das Dienstleistungsentgelt richtet sich nach der im Vertrag festgelegten Vereinbarung. Sämtliche Preisangaben verstehen sich exkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

2. Für Leistungen an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember gilt ein Zuschlag von 100 % auf den jeweils vereinbarten Stundensatz.

3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4. Bei Zahlungsverzug ist die SARGON GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 456 UGB) zu verrechnen sowie alle daraus entstehenden Kosten, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, geltend zu machen.

5. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder durch die SARGON GmbH ausdrücklich anerkannt wurden.

 

5. Vertragsdauer und Kündigung

 

1. Sofern der Vertrag nicht durch einmalige Leistungserfüllung endet, beginnt er mit dem Tag des Vertragsabschlusses und läuft unbefristet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

2. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden.

3. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit zulässig, insbesondere bei:

• wesentlicher Pflichtverletzung durch eine Vertragspartei

• Zahlungsverzug trotz Mahnung binnen sieben Tagen

• nachhaltiger wirtschaftlicher Verschlechterung beim Auftraggeber (z.B. Zahlungsunfähigkeit)

• wesentlichen Änderungen der Rahmenbedingungen der Leistungserbringung, welche die wirtschaftliche Fortsetzung für die SARGON GmbH unzumutbar machen

4. Im Fall der außerordentlichen Kündigung durch die SARGON GmbH steht dieser das Entgelt für bereits erbrachte Leistungen sowie eine Entschädigung für nachweislich entstandene Kosten zu.

 

6. Stornobedingungen

 

1. Bei Stornierung eines bereits erteilten Auftrags durch den Auftraggeber gelten folgende pauschale Stornosätze:

• bis 72 Stunden vor Leistungsbeginn: kostenlos

• 72 bis 24 Stunden vor Leistungsbeginn: 50 % des vereinbarten Entgelts

• weniger als 24 Stunden vor Leistungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des Entgelts

2. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.

 

7. Erfüllung durch Dritte

 

Die SARGON GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Dritter zu bedienen, ohne dass daraus dem Auftraggeber gegenüber ein Widerspruchsrecht entsteht.

 

8. Haftung

 

1. Die SARGON GmbH haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden – ist ausgeschlossen.

2. Für Handlungen von Erfüllungsgehilfen haftet die SARGON GmbH im Rahmen des § 1313a ABGB nur bei grobem Verschulden.

3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle sicherheitsrelevanten Informationen, Risiken und Gegebenheiten rechtzeitig und vollständig mitzuteilen.

 

9. Datenschutz und Verschwiegenheit

 

1. Die SARGON GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher Bestimmungen der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).

2. Alle im Rahmen der Leistungserbringung erlangten Informationen über den Auftraggeber und dessen Betriebsabläufe werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung verarbeitet.

3. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

1. Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der SARGON GmbH in Wien vereinbart.

3. Vertragssprache ist Deutsch.

 

11. Schlussbestimmungen

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.